Personalisierte GolfbagsGerade unsere deutschen Kunden fragen immer wieder nach, ob eine personalisierte Golftasche überhaupt auf Turnieren erlaubt sei. Oft ist man der Meinung, dass nur Pros einen Namenszug auf Ihrer Tasche tragen dürfen und für Amateuere allein Initialen gestattet sind. Im internationalen Golfsport ist dieser Punkt in den sogenannten Rules of Golf geregelt. Jeder nationale Golfverband legt aber diesen Punkt unterschiedlich aus. Das Amateurstatut des Deutschen Golfverband macht dazu folgende Unterscheidung: In Abschnitt 6 „Golferfahrung oder Ansehen im Golfsport“ wird zwischen Golfamateuren MIT und OHNE Golferfahrung oder Ansehen im Golfsport unterschieden. Amateure mit „Golferfahrung“ sollten „diese Erfahrung oder das Ansehen nicht dazu nutzen, irgendetwas zu bewerben, zu vertreiben oder zu verkaufen, oder irgendeinen finanziellen Vorteil zu erzielen“. Der erfahrenen Golfamateurs dürfe die „Zurferfügungstellung seines Namens oder Bildes“ weder direkt noch indirekt für Werbung, Verkauf oder persönliche Vergünstigungen nutzen. Allein Mannschaftspielern sei es vorbehalten, auf Kleidung, Schirmen oder Golftaschen neben dem Mannschaftslogo auch ein Sponsorenlogo mit einer Maximalgröße von 50 cm anzubringen. Golfamateure OHNE Golferfahrung und Ansehen im Golfsport sei es zu dem erlaubt, den Namen EINMAL auf der Golftasche und EINMAL unauffällig auf der Kleidung zu tragen.

(Vgl. Amateurstatut 2012 des deutschen Golfverbands: , Abschnitt 6 „Golferfahrung oder Ansehen im Golfsport“: Punkt 6.-1 „Allgemeines“ und Punkt 6. – 2. „Namens- oder Bildverwertung“ S. 222)

In Anlehnung an das Amateurstatut des DGV dürfen Amateure EINEN Namenszug auf Ihrer Golftasche tragen. Als Mannschaftsspieler kann neben dem Clublogo auch ein Sponsorenlogo angebraucht werden. Jedoch darf der Umfang dieses Logos 50 cm nicht übersteigen.

Im Amateurstatut wird die Anzahl der Namenszüge auf dem Golf-Equipment besonders hervorgehoben. Golfamateurer OHNE Ansehen dürften demnach Ihren Namenszug nur EINMAL und nicht zusätzlich seitlich, auf dem Schultergurt oder auf der Balltasche des Golfbags tragen. Solonge der Amateur durch den Einsatz seines Namenszuges nicht persönlich profitiert oder diesen für Werbung oder Verkauf einsetzt, ist die Namens- oder Bildverwertung auf der Golftasche gemäß dem Amateurstatut des DGV ausdrücklich erlaubt.